Allgemeine Geschäfts - und Lieferbedingungen der Firma xtra-media, E.Säwert, Abteilung xtra-hosting
1. Geltungsbereich
1.1
Die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, erbringt alle Lieferungen
und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB
des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen
vorbehaltlos erbringen.
1.3
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte
der Parteien.
1.4
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer
Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet.
Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche
Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains,
der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten
aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten
ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen.
Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben
den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien
sowie die DENIC-Direktpreisliste
1.5
Die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, kann Rechte und Pflichten
aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme).
Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den
Vertrag fristlos zu kündigen.
2. Leistungspflichten
2.1
Die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, gewährleistet eine
Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen
sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen
Problemen, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden
Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Die Firma xtra-media, Inh. Enrico
Säwert, kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern
die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität,
insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der
Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
2.2
Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur eines der angebotenen xtra-media
Webspace-Pakete genutzt werden.
2.3
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von
zwei Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen
ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden
Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung
des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte,
ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.
2.4
Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkretes Webspace-Paket aus.
Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.
3. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
3.1
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird die Firma xtra-media,
Inh. Enrico Säwert, im Verhältnis zwischen dem Kunden und der
jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig.
Die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, hat auf die Domain-Vergabe
keinen Einfluss. Die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert,1
übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains
überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten
Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
3.2
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte
Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen,
die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden
oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde die Firma xtra-media,
Inh. Enrico Säwert, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen,
die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für
die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
4. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
4.1
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht
zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde für Mehrfachlizenzen
des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen
für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das
Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile
des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden
sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen
Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die
Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
4.2
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm
nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig
nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor,
wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium
eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung
auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
4.3
Die von der Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert,erhobenen Lizenzgebühren
richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der
Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination
aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm
gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert
werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen,
jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder
Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder
auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren
Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern
gleichzeitig aktiv benutzt werden.
4.4
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und
hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern
das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt
werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von der Firma xtra-media,
Inh. Enrico Säwert, nicht verändern oder entfernen. Der Kunde
ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben
zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform
umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu
übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm
zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
4.5
Soweit dem Kunden ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme
oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund
Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen
Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an die
Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, zurück zu geben. Der Kunde
löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren
Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen
vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber der Firma xtra-media,
Inh. Enrico Säwert,bestehen über eine eventuelle Kündigung oder
eine Beendigung des Vertrages fort.
4.6
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.5 geregelten
Pflichten verspricht der Kunde der Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00.
5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
5.1
Die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, ist berechtigt, den
Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von
14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch
den Kunden anzunehmen.
5.2
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch die
Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, oder mit der ersten Erfüllungshandlung
zustande.
5.3
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich stillschweigend
30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit um eine weitere Vertragslaufzeit.
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30
Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Vertragslaufzeit beträgt regulär einen Monat,
es sei denn, es wurden gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen. Wünsche auf Änderung
der Vertragslaufzeit müssen mindestens 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit schriftlich eingereicht werden.
5.4
Die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, ist berechtigt, die
Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens
mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung
5.5
Werden von Dritten gegenüber der Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung
gemäß Ziffer 9.2 geltend gemacht, ist die Firma xtra-media, Inh. Enrico
Säwert, berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die
Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden
zu sperren.
5.6
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
der Kunde
- mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
- schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 4., 9.1, 9.2, 10.1, 10.4 bzw. 10.8 geregelten Pflichten verstößt,
- trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht
so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 10.5 geregelten Anforderungen
genügen oder
- schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
5.7
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
5.8
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit
sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch
den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten
gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer
unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch
für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung
eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch die Firma xtra-media,
Inh. Enrico Säwert, verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für
andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte
Optionen.
5.9
Für den Fall, dass die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, nach
den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains
die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten
kann, ist die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, berechtigt,
den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer
Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
6. Preise und Zahlung
6.1
Die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, ist berechtigt, die
Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf
der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde
der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung
widerspricht. Die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, verpflichtet
sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen
Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht.
d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundententgelts betroffen
ist, bestimmt die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, die Entgelte
durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet die Firma xtra-media,
Inh. Enrico Säwert, Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und
ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers,
sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
6.2
Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere
Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt
sich nach dem jeweils bestellten Produkt (laut aktueller Leistungsbeschreibung
oder laut bei der Bestellung gewähltem Abrechnungszeitraum),
längstens jedoch auf 24 Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden
haben Vorrang. Wünsche auf Änderung des Abrechnungszeitraumes müssen mindestens 30 Tage
vor Ablauf der aktuellen Abrechungsperiode schriftlich eingereicht werden.
Eventuell gewährte Rabatte gehen nach einer Verkleinerung des Abrechungszeitraumes verloren, oder werden bei einer Vergrößerung gewährt.
Die Rechnung wird in das Konfigurationsmenu des Kunden eingestellt
und kann dort von ihm abgerufen werden. Verlangt der Kunde eine Versendung
der Rechnung auf dem Postweg, ist die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, berechtigt, hierfür pro Rechnung EUR 2,56 zu verlangen. Bei Rücklastschriften
berechnet die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von EUR 10,00 pro Lastschrift zzgl. der für die Firma xtra-media,
Inh. Enrico Säwert, angefallenen Bankgebühren. Ist in der jeweils
gültigen Preisliste
hierfür ein höherer Betrag genannt, berechnet die Firma xtra-media, Inh.
Enrico Säwert, diesen Betrag.
6.3
Der Kunde ermächtigt die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert,,
die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden
Kontos einzuziehen oder zahlt im Voraus per Überweisung.
6.4
Die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, ist berechtigt, die
Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten
Entgelte vorzunehmen.
6.5
Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7. Rechte Dritter
Die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, wird den Kunden dann
gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen
Schutzrechts oder Urheberrechts durch die Firma xtra-media, Inh. Enrico
Säwert, in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden,
und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen,
wenn der Kunde die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, von solchen
Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und die Firma xtra-media,
Inh. Enrico Säwert, alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen
und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen
von der Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, entfallen, wenn
Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert
wurden oder zusammen mit nicht von der Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.
8. Haftung
8.1
Für Schäden haftet die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert,1
nur dann, wenn die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, oder
einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden
auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Firma xtra-media, Inh. Enrico
Säwert, oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Firma xtra-media,
Inh. Enrico Säwert, auf den Schaden beschränkt, der für die Firma
xtra-media, Inh. Enrico Säwert, bei Vertragsschluss vernünftigerweise
voraussehbar war.
8.2
Die Haftung der Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, wegen zugesicherter
Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher
Vorschriften bleibt unberührt.
8.3
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
9. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
9.1
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte
als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift
zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende
gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den
Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde
stellt die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, von allen Ansprüchen
frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
9.2
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die
Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote und
Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen
Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten
oder anbieten zu lassen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde darf
seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde
durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche
Verbote Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine
der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde die Firma xtra-media,
Inh. Enrico Säwert, unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs
die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 ( in Worten: fünftausendfünfzig Euro).
9.3
Die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, ist nicht verpflichtet,
die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer
9.2 oder 10.5 unzulässig sind, ist die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert,1 berechtigt, die Präsenzen zu sperren. Die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, wird den Kunden unverzüglich von einer solchen
Maßnahme unterrichten.
10. Pflichten des Kunden
10.1
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig
sind. Er verpflichtet sich, die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten
und auf entsprechende Anfrage binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit
erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere
- Name und postalische Anschrift des Kunden,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie
- falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
10.2
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen
Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Die Firma xtra-media, Inh.
Enrico Säwert, behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende
persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den
jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
10.3
Der Kunde verpflichtet sich, von der Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng
geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er
davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter
Leistungen der Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, nutzen, haftet
der Kunde gegenüber der Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert,
auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen,
dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch
ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine
Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern der Firma
xtra-media, Inh. Enrico Säwert, abgelegt sind, nicht auf diesen
sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung
insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten der Firma xtra-media, Inh. Enrico
Säwert, oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software
durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf
Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er
mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme,
die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege der Firma xtra-media,
Inh. Enrico Säwert, erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die
Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.
10.4
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen
Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden
zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit
jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").
Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist die Firma xtra-media,
Inh. Enrico Säwert, berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.
10.5
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine
übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe
Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher
beanspruchen, vermieden wird. Die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht
werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Die
Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, wird den Kunden unverzüglich
von einer solchen Maßnahme informieren.
10.6
Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird die Firma xtra-media, Inh. Enrico
Säwert, im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums
und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen
Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
10.7
Der Kunde kann gegenüber der Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert,
schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches
Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe
und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden
Monat nicht mehr möglich.
10.8
Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei der Firma xtra-media, Inh. Enrico
Säwert, abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben.
11. Datenschutz
11.1 Die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, erhebt, verarbeitet
und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung
nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken
erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.
11.2 Die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, weist den Kunden
ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in
offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider
das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch
weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit
einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch
in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr
zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet
übermittelten und auf Web- Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich
selbst Sorge.
12. Schlussbestimmungen
12.1
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts,
öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand
ist, Pößneck. Die Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert,
ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand
zu verklagen. Für die von der Firma xtra-media, Inh. Enrico Säwert, auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen
Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen
zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
12.2
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
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